Ab 2019 soll ein Abschiebegefängnis in Glückstadt (Kreis Steinburg, Schleswig-Holstein) nahe
Hamburg in Betrieb genommen werden. Schleswig-Holstein wird verantwortlich für den Betrieb sein, genutzt wird die Einrichtung aber auch von den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg.
Im Herbst 2018 tagt der schleswig-holsteinische Landtag in Kiel zum notwendigen Abschiebehaftvollzugsgesetz. Zum Jahresbeginn 2019 ist mit mit der Verabschiedung zu rechnen. Jedes der drei Bundesländer soll dann über 20 Haftplätze verfügen und anteilig die Kosten tragen.
Abschiebehaft bedeutet Freiheitsentzug bis zur Abschiebung oder bis zur gerichtlichen Aufhebung des Haftbeschlusses. Formal handelt es sich nicht um eine „Strafhaft“, sondern um eine „Sicherungsmaßnahme“. Abschiebehaft soll die Durchführung einer Abschiebung („Zugriff“) erleichtern. Dies kann angeordnet werden, wenn ein vermeintlicher Verdacht besteht, dass eine ausreisepflichtige Person „untertauchen“ könnte. In Anbetracht der Tatsache, dass Deutschland in Länder abschiebt,in denen erhebliche Gefahren durch Krieg, Folter und schärfste Diskriminierung herrschen, ist die Abschiebehaft einmal mehr abzulehnen.
Abschiebegefängnisse und Abschiebelager im Inneren sind das Pendant zu den scharf bewachten Außengrenzen Europas. In der Abschiebehaft offenbart sich die deutsche und europäische Abschottungspolitik ungeschminkt: Sie korrespondiert mit der militärischen Abwehr von Geflüchteten an den EU-Außengrenzen, der Internierung in den sogenannten Hotspots. Abschiebehaft erlaubt den Behörden Menschen bis zu 18 Monate hinter Gitter zu bringen, obwohl sie keine Straftat begangen haben. Die Verantwortung Europas für die Fluchtgründe der Schutzsuchenden und ihre berechtigte Angst vor erzwungener Rückkehr in Krieg, Unterdrückung, Perspektivlosigkeit und/oder Armut, wird im Abschiebevollzug ausgeblendet.
Die Kampagne „Kein Abschiebegefängnis in Glückstadt und anderswo!“ wird getragen von einem Bündnis aus flüchtlingssolidarischen und antirassistischen Gruppen und Initiativen aus Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg. Wir lehnen Abschiebungen und Abschiebehaft von Geflüchteten ab!
Wir fordern Bleiberecht für alle Geflüchteten!
Flucht ist kein Verbrechen!
Gegen jede Abschiebung – gegen jedes Abschiebegefängnis!
Wir treten gegen die Einrichtung eines Abschiebegefängnisses in Glückstadt ein!
Gezeichnet vom Bündnis „Kein Abschiebegefängnis in Glückstadt und anderswo!“